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   BGH, 21.03.1984 - 2 StR 730/83   

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https://dejure.org/1984,7718
BGH, 21.03.1984 - 2 StR 730/83 (https://dejure.org/1984,7718)
BGH, Entscheidung vom 21.03.1984 - 2 StR 730/83 (https://dejure.org/1984,7718)
BGH, Entscheidung vom 21. März 1984 - 2 StR 730/83 (https://dejure.org/1984,7718)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Handeltreiben mit Heroin - Anforderungen an die Rüge der Verletzung materiellen Rechts - Voraussetzungen für die Bewertung einer Handlung als fortgesetzte Tat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 29.02.1952 - 1 StR 631/51

    Befragung geeigneter Auskunftspersonen oder eines besonders ausgewählten

    Auszug aus BGH, 21.03.1984 - 2 StR 730/83
    Hat ein Täter einen solchen Gesamtvorsatz gefaßt, so kann er ihn bis zum Schluß des letzten Teilaktes auf weitere Akte ausdehnen (BGHSt 15, 268, 271; 23, 33), Der allgemeine Entschluß, bei sich bietender Gelegenheit Straftaten gleicher oder ähnlicher Art zu begehen, reicht hierfür nicht aus (vgl. BGHSt 1, 313, 315; 2, 163, 167; 12, 148, 155; 16, 124, 128; 19, 323; 26, 4, 7; BGH, Urteil vom 16. August 1983 - 1 StR 486/83).
  • BGH, 30.06.1964 - 1 StR 193/64

    Beihilfe - Rechtliche Vollendung der Haupttat - Tatsächliche Beendigung

    Auszug aus BGH, 21.03.1984 - 2 StR 730/83
    Hat ein Täter einen solchen Gesamtvorsatz gefaßt, so kann er ihn bis zum Schluß des letzten Teilaktes auf weitere Akte ausdehnen (BGHSt 15, 268, 271; 23, 33), Der allgemeine Entschluß, bei sich bietender Gelegenheit Straftaten gleicher oder ähnlicher Art zu begehen, reicht hierfür nicht aus (vgl. BGHSt 1, 313, 315; 2, 163, 167; 12, 148, 155; 16, 124, 128; 19, 323; 26, 4, 7; BGH, Urteil vom 16. August 1983 - 1 StR 486/83).
  • BGH, 02.05.1961 - 1 StR 139/61
    Auszug aus BGH, 21.03.1984 - 2 StR 730/83
    Hat ein Täter einen solchen Gesamtvorsatz gefaßt, so kann er ihn bis zum Schluß des letzten Teilaktes auf weitere Akte ausdehnen (BGHSt 15, 268, 271; 23, 33), Der allgemeine Entschluß, bei sich bietender Gelegenheit Straftaten gleicher oder ähnlicher Art zu begehen, reicht hierfür nicht aus (vgl. BGHSt 1, 313, 315; 2, 163, 167; 12, 148, 155; 16, 124, 128; 19, 323; 26, 4, 7; BGH, Urteil vom 16. August 1983 - 1 StR 486/83).
  • BGH, 02.07.1969 - 4 StR 175/69

    Müttergenesungswerk - Fortgesetzte Handlung, Gesamtvorsatz (Hinweis: die

    Auszug aus BGH, 21.03.1984 - 2 StR 730/83
    Hat ein Täter einen solchen Gesamtvorsatz gefaßt, so kann er ihn bis zum Schluß des letzten Teilaktes auf weitere Akte ausdehnen (BGHSt 15, 268, 271; 23, 33), Der allgemeine Entschluß, bei sich bietender Gelegenheit Straftaten gleicher oder ähnlicher Art zu begehen, reicht hierfür nicht aus (vgl. BGHSt 1, 313, 315; 2, 163, 167; 12, 148, 155; 16, 124, 128; 19, 323; 26, 4, 7; BGH, Urteil vom 16. August 1983 - 1 StR 486/83).
  • BGH, 13.12.1960 - 5 StR 478/60
    Auszug aus BGH, 21.03.1984 - 2 StR 730/83
    Hat ein Täter einen solchen Gesamtvorsatz gefaßt, so kann er ihn bis zum Schluß des letzten Teilaktes auf weitere Akte ausdehnen (BGHSt 15, 268, 271; 23, 33), Der allgemeine Entschluß, bei sich bietender Gelegenheit Straftaten gleicher oder ähnlicher Art zu begehen, reicht hierfür nicht aus (vgl. BGHSt 1, 313, 315; 2, 163, 167; 12, 148, 155; 16, 124, 128; 19, 323; 26, 4, 7; BGH, Urteil vom 16. August 1983 - 1 StR 486/83).
  • BGH, 09.10.1974 - 2 StR 485/73

    Strafbarkeit wegen fortgesetzten gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Schmuggels in

    Auszug aus BGH, 21.03.1984 - 2 StR 730/83
    Hat ein Täter einen solchen Gesamtvorsatz gefaßt, so kann er ihn bis zum Schluß des letzten Teilaktes auf weitere Akte ausdehnen (BGHSt 15, 268, 271; 23, 33), Der allgemeine Entschluß, bei sich bietender Gelegenheit Straftaten gleicher oder ähnlicher Art zu begehen, reicht hierfür nicht aus (vgl. BGHSt 1, 313, 315; 2, 163, 167; 12, 148, 155; 16, 124, 128; 19, 323; 26, 4, 7; BGH, Urteil vom 16. August 1983 - 1 StR 486/83).
  • BGH, 24.11.1958 - KRB 2/58

    Verdingungskartell. Ordnungswidrigkeit

    Auszug aus BGH, 21.03.1984 - 2 StR 730/83
    Hat ein Täter einen solchen Gesamtvorsatz gefaßt, so kann er ihn bis zum Schluß des letzten Teilaktes auf weitere Akte ausdehnen (BGHSt 15, 268, 271; 23, 33), Der allgemeine Entschluß, bei sich bietender Gelegenheit Straftaten gleicher oder ähnlicher Art zu begehen, reicht hierfür nicht aus (vgl. BGHSt 1, 313, 315; 2, 163, 167; 12, 148, 155; 16, 124, 128; 19, 323; 26, 4, 7; BGH, Urteil vom 16. August 1983 - 1 StR 486/83).
  • BGH, 21.09.1951 - 2 StR 415/51
    Auszug aus BGH, 21.03.1984 - 2 StR 730/83
    Hat ein Täter einen solchen Gesamtvorsatz gefaßt, so kann er ihn bis zum Schluß des letzten Teilaktes auf weitere Akte ausdehnen (BGHSt 15, 268, 271; 23, 33), Der allgemeine Entschluß, bei sich bietender Gelegenheit Straftaten gleicher oder ähnlicher Art zu begehen, reicht hierfür nicht aus (vgl. BGHSt 1, 313, 315; 2, 163, 167; 12, 148, 155; 16, 124, 128; 19, 323; 26, 4, 7; BGH, Urteil vom 16. August 1983 - 1 StR 486/83).
  • BGH, 17.12.1980 - 2 StR 572/80

    Anforderungen an die Feststellung des Gesamtvorsatzes und der Gewerbsmäßigkeit

    Auszug aus BGH, 21.03.1984 - 2 StR 730/83
    Es muß dann jedoch ein eingespieltes Bezugs- und Verkaufssystem vorhanden sein, dessen er sich bedient, ohne für jedes Einzelgeschäft einen neuen Tatentschluß fassen zu müssen (vgl. BGH, Urteil vom 17. Dezember 1980 - 2 StR 572/80 = Strafverteidiger 1981, 185; Urteil vom 19. Oktober 1982 - 5 StR 556/82 = Strafverteidiger 1983, 19; Urteil vom 8. März 1983 - 5 StR 3/83; Beschluß vom 19. Juli 1983 - 5 StR 407/83).
  • BGH, 19.10.1982 - 5 StR 556/82

    Betäubungsmittelstrafrecht: Fortsetzungstat

    Auszug aus BGH, 21.03.1984 - 2 StR 730/83
    Es muß dann jedoch ein eingespieltes Bezugs- und Verkaufssystem vorhanden sein, dessen er sich bedient, ohne für jedes Einzelgeschäft einen neuen Tatentschluß fassen zu müssen (vgl. BGH, Urteil vom 17. Dezember 1980 - 2 StR 572/80 = Strafverteidiger 1981, 185; Urteil vom 19. Oktober 1982 - 5 StR 556/82 = Strafverteidiger 1983, 19; Urteil vom 8. März 1983 - 5 StR 3/83; Beschluß vom 19. Juli 1983 - 5 StR 407/83).
  • BGH, 16.08.1983 - 1 StR 486/83

    Voraussetzung des Vorliegens eines Gesamtvorsatzes für das Vorliegen einer

  • BGH, 25.11.1983 - 2 StR 717/83

    Rechtsfehlerhafte Missachtung einer Haftpsychose bei der Strafzumessung -

  • BGH, 08.03.1983 - 5 StR 3/83

    Betäubungsmittelstrafrecht: Fortsetzungstat

  • BGH, 19.07.1983 - 5 StR 407/83

    Betäubungsmittelstrafrecht: Fortsetzugstat

  • BGH, 02.09.1981 - 2 StR 239/81

    Revisionsgrund der fehlerhaften Strafzumessungserwägung durch Annahme einer

  • BGH, 11.08.1993 - 3 StR 361/92

    Gesamtvorsatz bei fortgesetzter Handlung

    An die Voraussetzungen, wann ein eingespieltes Bezugs- und Vertriebssystem angenommen werden kann, sind teilweise strenge Anforderungen gestellt worden (vgl. BGHSt 35, 318, 321; BGH StV 1983, 19; BGH bei Holtz MDR 1983, 622; vgl. auch u.a. BGHR BtMG § 29 I Nr. 1 Fortsetzungszusammenhang 2 und 12); auch ist ausgesprochen worden, daß weder der Plan, ein eingespieltes Bezugs- und Vertriebssystem zu errichten, noch die wiederholte Inanspruchnahme eines solchen Systems für sich alleine genommen die Annahme eines auch für ein fortgesetztes Handeltreiben erforderlichen Gesamtvorsatzes zu tragen vermag (vgl. BGH, Urteil vom 21. März 1984 - 2 StR 730/83; BGH StV 1981, 125).
  • BGH, 18.07.1984 - 2 StR 322/84

    Fortgesetztes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in besonders schwerem Fall -

    Ein Gesamtvorsatz liegt auch dann vor, wenn der Täter bis zur Beendigung der ersten Tat seinen Vorsatz auf weitere Handlungen ausdehnt (BGHSt 23, 33; BGH, Urteil vom 18. Januar 1984 - 2 StR 437/83;Beschluß vom 17. Februar 1984 - 2 StR 866/83;Urteil vom 21. März 1984 - 2 StR 730/83).
  • BGH, 01.02.1985 - 2 StR 482/84

    Lockspitzel - Landeskriminalamt - Heroin - Verfahrenshindernis - Drogengeschäft -

    Insbesondere aber schließen die Urteilsgründe nicht aus, daß sich der Angeklagte bei seinen Rauschgiftgeschäften eines eingespielten Bezugs- und (auch auf die Einfuhr in die Bundesrepublik Deutschland ausgerichteten) Vertriebssystems bedient hatte, innerhalb dessen sich die einzelnen Geschäfte nach den Grundsätzen der Rechtsprechung als Teilakte einer fortgesetzten Handlung darstellen (vgl. BGH StV 1981, 185; 1983, 19; BGH, Urteile vom 8. März 1983 - 5 StR 3/83 - und vom 21. März 1984 - 2 StR 730/83 - BGH, Beschluß vom 19. Juli 1983 - 5 StR 407/83).
  • BGH, 22.05.1987 - 2 StR 208/87

    Betäubungsmittelstrafrecht: Fortsetzungstat

    Auf dieser Grundlage ist nach den Grundsätzen der ständigen Rechtsprechung (vgl. BGHSt 19, 323 [BGH 30.06.1964 - 1 StR 193/64]; 23, 33; BGH, Urteil vom 21. März 1984 - 2 StR 730/83 - sowie Beschluß vom 17. Juli 1984 - 1 StR 397/84; Schoreit in NStZ 1985, 57, 58; 1987, 60, 62) auch das festgestellte Verhalten des Angeklagten im November 1985 als Teilakt der sich von Anfang Oktober 1985 bis Ende März 1986 erstreckenden fortgesetzten Handlung zu beurteilen.
  • BGH, 30.01.1985 - 2 StR 482/84

    Strafverfolgungsverbot wegen Einsatzes von Scheinkäufern durch die

    Insbesondere aber schließen die Urteilsgründe nicht aus, daß sich der Angeklagte bei seinen Rauschgiftgeschäften eines eingespielten Bezugs- und (auch auf die Einfuhr in die Bundesrepublik Deutschland ausgerichteten) Vertriebssystems bedient hatte, innerhalb dessen sich die einzelnen Geschäfte nach den Grundsätzen der Rechtsprechung als Teilakte einer fortgesetzten Handlung darstellen (vgl. BGH Strafverteidiger 1981, 185; 1983, 19; BGH, Urteile vom 8. März 1983 - 5 StR 3/83 - und vom 21. März 1984 - 2 StR 730/83 - BGH, Beschluß vom 19. Juli 1983 - 5 StR 407/83).
  • BGH, 31.10.1984 - 2 StR 350/84

    Strafbarkeit wegen schwerer Körperverletzung in Tateinheit mit Verletzung der

    Darin lag aber nicht mehr als der allgemeine Entschluß, aus gegebenem Anlaß oder bei sich bietender Gelegenheit gleichartige Straftaten zu begehen; ein solcher Entschluß reicht zur Bejahung des Gesamtvorsatzes nicht aus (ständige Rechtsprechung, BGH GA 1960, 375; BGH bei Dallinger MDR 1972, 752; BGH, Urteile vom 5. Mai 1983 - 4 StR 121/83 - und 21. März 1984 - 2 StR 730/83).
  • BGH, 16.07.1985 - 1 StR 205/85

    Gleichsetzung der fortgesetzten Handlung im technischen Sinne mit dem

    Der festgestellte - für § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB ausreichende - allgemeine Entschluß, bei sich bietender Gelegenheit eine Reihe nach Ort und Zeit noch unbestimmter gleichartiger Straftaten zu begehen, genügt nach ständiger Rechtsprechung zur Begründung eines Gesamtvorsatzes nicht (vgl. die Nachweise bei Dreher/Tröndle, StGB 42. Aufl. vor § 52 Rdn. 26 a; ferner BGH, Urteile vom 21. März 1984 - 2 StR 730/83 - undvom 24. April 1985 - 3 StR 37/85 -).
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